Das Verbot von Salvia divinorum

Ab März 2008 verboten: Aztekensalbei - eigentlich eine Heilpflanze

22.02.2008 Barbara Schuhrk

Die Bundesregierung hat beschlossen, die mexikanische Heilpflanze Salvia divinorum zu verbieten. Anbau und Nutzung sind ab sofort illegal. Ein fragwürdiger Beschluss

Salvia divinorum, ein altes Heilmittel aus Mexiko, ist am 15. Februar 2008 von der Bundesregierung verboten worden. Die Pflanze gilt ab sofort als illegal und auch ihr Anbau oder allein ihr Besitz ist strafbar. Eine fragwürdige Entscheidung mit fragwürdiger Beweislage.

Für die Völker Mexikos ist Salvia divinorum eine göttliche Pflanze. Für den Bundesrat eine gefährliche Droge. Fakt aber ist, dass Salvia divinorum nicht hinlänglich erforscht worden ist, um diese Behauptung zu stützen.

Der Hintergrund des Verbotes

Im vergangen Jahr reichte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag auf Einstufung der Pflanze Salvia divinorum als verschreibungspflichtige Pflanze ein, am 30. Januar 2008 stimmte der Bundesratsgesundheitsausschuss ohne Anmerkungen oder Änderungen zu.

Im Einzelnen war mit der Verordnung vorgesehen, „die Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) um die Position "Salvia divinorum" zu ergänzen. Hierbei „handele es sich um die sogenannte ,Zauber- oder Aztekensalbei', deren Inhaltsstoffe als biologische Drogen schwere Bewusstseinsveränderungen hervorrufen könnten.“

Der Konjunktiv ist hier korrekt: Eine Wirkung auf Gehirn oder Psyche ist nicht nachgewiesen

Dennoch beinhaltet die Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in der Drucksache 48/08 das Verbot der Salvia, setzt sie in Anlage I mit Heroin gleich - und weist Weise darauf hin, dass "betäubungsmittelrechtliche Vorschriften den jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft wiedergeben sollen.“

Der tatsächliche Stand der Wissenschaft:

Die halluzinogene Wirkung der Salvia ist auf Salvinorin A zurückzuführen: Dies ist das erste psychoaktive Diterpen, welches entdeckt worden ist, in vielen Kräutern für die Wachstumssteuerung verantwortlich. Diterpene finden sich in zahlreichen Pflanzen, die von uns genutzt werden, vor allem in Bitterstoffdrogen wie beispielsweise Lavendel, Minze oder Rosmarin.

Diterpene gehören zu den Terpenen. Diese wiederum sind Hauptinhaltsstoff von jenen ätherischen Ölen, die in Pflanzen produziert werden. Die Forschung steht hier erst am Anfang, dennoch aber ist bereits bekannt, dass Terpene als Insektenabwehrmittel und auch antimikrobiell genutzt werden können und sich zudem häufig in Duftstoffen oder kosmetischen Mitteln wiederfinden.

Salvinorin A war bislang nicht bekannt. Seine Entdeckung könnte zu einem medizinischen Meilenstein geraten, insbesondere im Hinblick auf verschiedene Methoden der Erforschung von Wahrnehmungsproblemen, Geistesstörungen und vielem mehr. Therapien, so steht jetzt schon fest, könnten erfolgsversprechend sein und eine Untersuchung hat gezeigt, dass Salvinorin A sich nicht an die Rezeptoren des menschlichen Körpers bindet. Somit auch nicht an die des menschlichen Gehirns. Eine psychische oder physische Folge bei Einnahme ist also definitiv nicht geklärt.

Beschluss entgegen der Forschung oder zugunsten der Pharma-Industrie?

Ungeachtet dessen ist die Bundesregierung der Auffassung, einem eventuellen Missbrauch des Krautes so vorbeugen zu müssen, sodass sie die Salvia divinorum mit den schlimmsten Drogen gleichsetzt, die es wahrlich zu verbieten gilt. Und das, obwohl diese Pflanze seit Urzeiten in Mexiko als heilend angesehen wird.

Weitere Forschungen werden möglich sein. Die Pharmaindustrie wird feststellen, dass Salvia divinorum heilwirksam einzusetzen ist. Dem Normalbürger aber wird auch dann nicht erlaubt sein, Salvia divinorum zu besitzen oder gar anzubauen.Und nicht nur dem Normalbürger.

Das Verbot könnte Existenzen bedrohen

Seit 16 Jahren hat die Gärtnerei Rühlemann Salvia im Verkauf, zahlreiche andere taten es dem Betrieb nach. Die Nachfrage war groß, der neu verordnete Verlust nicht minder. Der Abschied vom Aztekensalbei beinhaltet mindestens hundert nicht verkaufte Pflanzen. "Jeder Anbieter, der sich auf Salvia divinorum spezialisiert hätte, wäre jetzt pleite", so Daniel Rühlemann im Gespräch.

Quellen:

Der Artikel Das Verbot von Salvia divinorum in Naturmedizin & Alternativmedizin unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor des Artikels Das Verbot von Salvia divinorum ist Barbara Schuhrk.